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   OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 1 AR 39/11   

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https://dejure.org/2011,10862
OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 1 AR 39/11 (https://dejure.org/2011,10862)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.09.2011 - 1 AR 39/11 (https://dejure.org/2011,10862)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. September 2011 - 1 AR 39/11 (https://dejure.org/2011,10862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 31 O 13/11
  • OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 1 AR 39/11
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03

    Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 1 AR 39/11
    Hinzukommen muss dafür vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. statt vieler Senat NJW 2004, 780; NJW 2006, 3444, 3445).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 1 AR 39/11
    Hinzukommen muss dafür vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. statt vieler Senat NJW 2004, 780; NJW 2006, 3444, 3445).
  • OLG Schleswig, 11.07.2016 - 2 AR 5/16

    Zuständigkeitsbestimmung: Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts bei Anspruch

    Der Rechtsauffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (welches mit Beschluss vom 6. September 2011 zum Az. 1 AR 39/11 eine sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nach §§ 58 EEG 2012, 13 UWG für ein Verfahren wegen eines Einspeisevergütungsanspruchs des Anlagenbetreibers verneint hat, Anm. des Senats) werde nicht gefolgt.

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht, dessen Einschätzung im Beschluss vom 6. September 2011 (Az. 1 AR 39/11, bei juris) das Amtsgericht ohne Begründung nicht folgt, stellt ebenfalls auf den Wortlaut der Normen im EEG und im UWG ab und kommt zu dem Ergebnis, dass eine vom Streitwert unabhängige sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nicht begründet ist, wenn über den Anspruch eines Anlagenbetreibers auf Einspeisevergütung gestritten wird.

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